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SachVerständigenBüro SVB Papendick
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Kfz - Sachverständiger in Ingolstadt
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10 wichtige Punkte nach einem Verkehrsunfall
(Auszüge aus einem Info des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK-)
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Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
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- Dem Geschädigten steht es frei, einen Sachverständigen seiner Wahl
zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beantragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt ( Schadenhöhe liegt nicht höher als ca. 750,00 EUR ), dürfte als Schadensnachweis meistens ein Kostenvoranschlag einer Fchwerkstatt ausreichen.
- Die vollständige Beweissicherung über Schadensumfang und
Schadenhöhe gewährleistet, daß dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadens- ersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, daß der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird In vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs festgestellt werden, so daß Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.
Einwände des Schädigers oder dessen Versicherung, z.B. über nur geringe Schadenhöhe oder Vor- bzw. Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden.
- Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeugs ist die Tatsache eines
Unfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
- Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der
Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren Tausend Euro.
- Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom
Unfallgegner auf der Basis eines von Ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen ( fiktive Abrechnung ). In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet. Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt durchführen lässt, ist er verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen ( siehe Urteil des BHG vom 6.4.1993 ,AZ: VI ZR 181/92 ). Im Totalschadenfall kann auf Grundlage des Gutachtens die Höhe der Mehrwertsteuer ermittelt werden (z.B: bei differenzbesteuerten Gebrachtfahrzeugen ).
- Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen gewählten
Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
- Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, sind Sie aber auf ein
Fahrzeug angewiesen, so haben Suie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines neuen Fahrzeugs, anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Kfz, nach der sich die Höhe des Nutzungs- ausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.
- Seien Sie stets skeptisch, wenn Ihnen durch die
Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Bei dieser Schadenssteuerung besteht vielfach das Risiko, daß der Schaden auch gegen Ihre Interessen so beseitigt wird, wie es nur die Versicherung für richtig hält. Durch dieses sogenannte Schadenmanagement werden Ihre unabhängigen Berater ( Rechtsanwälte & Kfz-Sachverständige ) häufig ausgeschaltet, letztlich zum Nachteil des Geschädigten. So hat auch das Verkehrsgericht in Goslar Schadenmanagement durch Versicherer abgelehnt.
- Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen
Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.
- Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse
und im Interesse Ihres Geldbeutels und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch auf eine vollständige Schadenreglierung. Schalten Sie bei einem Unfall einen Rechtsanwalt und einen Sachverständigen Ihres Vertrauens ein.
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