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Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, sollten Sie folgendes beachten:
1. Unfallbericht
Wenn möglich sollte -gemeinsam mit dem Unfallgegner- immer ein Unfallbericht erstellt werden.
Notieren Sie auf jeden Fall:
~ das amtliche Kennzeichen ~ Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners ~ Adressen von Zeugen
Geben Sie jedoch niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
Einen Vordruck vom Unfallbericht erhalten Sie hier.
2. Polizei rufen
Die Polizei ist in jedem Falle zu verständigen, wenn:
- Personenschäden entstanden sind - keine Einigung zu erzielen ist - sich der Unfallgegner unerlaubt von der Unfallstelle entfernt - ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen ohne gültigen Versicherungsnachweis ( grüne Versicherungskarte) beteiligt ist.
Verhalten gegenüber der Polizei:
~ Angaben zur Person und zum Fahrzeug machen
~ Bei Zweifel über den Unfallhergang: Keine weiteren Angaben machen. ~ Nur bei eindeutigem Verschulden polizeiliches Verwarnungsgeld akzeptieren ~ Auf jeden Fall: Name und Dienststelle der Beamten notieren !
3. Fotografieren
Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie hierbei auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an. top
4. Sachverständiger
Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten.
Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschadensfall einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen.
Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.
Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.
Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung (siehe Begriffsdefinitionen), die Ihnen der Kfz-Sachverständige ermittelt.
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5. Rechtsanwälte
Beauftragen Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer. Mögliche Ansprüche werden erst durch kometente Rechtsvertretung sichtbar. Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall mit Personenschaden z.B. Haushaltsführungskosten zustehen.
6. Verletzungsfolgen
Wenn Sie bei einem Unfall verletzt worden sind, gehen Sie umgehend zum Arzt, um Art und Umfang der Verletzungen feststellen zu lassen. Selbst wenn die Schmerzen sich erst einen oder mehrere Tage nach dem Unfall einstellen, sollten Sie nicht zögern, den Arzt aufzusuchen. Nur so kann z.B. eine Verletzung dokumentiert werden, die zu einer Schmerzensgeldforderung führt. Lassen Sie sich hierüber und auch über weitergehende Ansprüche von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl unterrichten.
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7. Versicherungen
Wenn Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf der Haftpflichtversicherer mit der Versicherung Ihres Unfallgegners verbunden werden, lassen Sie sich von dieser nicht beeinflussen! Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung z.B. über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen der Versicherung oder anderes. Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blich schnelle Hilfe. Letztendlich ist sie nur daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen.
8. “Unfallhelfer”
Lassen Sie sich vor Ort von nichts und von niemanden beeinflussen. Nehmen Sie keine “kostenlosen” Angebote von unseriösen “Unfallhelfern” ( Abschleppunternehmen, Werkstätten, Mietwagenfirmen ) an, mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist.
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