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SachVerständigenBüro SVB Papendick

Kfz - Sachverständiger in Ingolstadt

 

Wertvolle Tipps

Unfall - Was tun ?

Woran man unbedingt denken sollte !

Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, sollten Sie
folgendes beachten
:


1. Unfallbericht

Wenn möglich sollte -gemeinsam mit dem Unfallgegner- immer ein
Unfallbericht erstellt werden.

Notieren Sie auf jeden Fall:

~ das amtliche Kennzeichen
~ Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
~ Adressen von Zeugen

Geben Sie jedoch niemals ein Schuldanerkenntnis ab.

Einen Vordruck vom Unfallbericht erhalten Sie hier.



2. Polizei rufen

Die Polizei ist in jedem Falle zu verständigen, wenn:

- Personenschäden entstanden sind
- keine Einigung zu erzielen ist
- sich der Unfallgegner unerlaubt von der Unfallstelle entfernt
- ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen ohne gültigen
  Versicherungsnachweis ( grüne  Versicherungskarte) beteiligt ist.

Verhalten gegenüber der Polizei:

~ Angaben zur Person und zum Fahrzeug machen

~ Bei Zweifel über den Unfallhergang: Keine weiteren Angaben machen.
~ Nur bei eindeutigem Verschulden polizeiliches Verwarnungsgeld
   akzeptieren
~ Auf jeden Fall: Name und Dienststelle der Beamten notieren !


3. Fotografieren

Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der
 Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie hierbei auf Bremsspuren,
Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im
Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang
an.
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4. Sachverständiger

Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl, um
den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten.

Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender
Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden
geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen
Bagatellschaden handelt.

Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im
Haftpflichtschadensfall einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen.

Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien
erkennbar ein Bagatellschaden.

Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene
Gutachten ein.

Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende
Wertminderung
(siehe Begriffsdefinitionen), die Ihnen der Kfz-Sachverständige ermittelt.


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5. Rechtsanwälte

Beauftragen Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens
mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem
Versicherer.
Mögliche Ansprüche werden erst durch kometente Rechtsvertretung
sichtbar. Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem nicht
verschuldeten Unfall mit Personenschaden z.B. Haushaltsführungskosten
zustehen.


6. Verletzungsfolgen

Wenn Sie bei einem Unfall verletzt worden sind, gehen Sie umgehend zum
Arzt, um Art und Umfang der Verletzungen feststellen zu lassen. Selbst
wenn die Schmerzen sich erst einen oder mehrere Tage nach dem Unfall
einstellen, sollten Sie nicht zögern, den Arzt aufzusuchen. Nur so kann z.B.
eine Verletzung dokumentiert werden, die zu einer
Schmerzensgeldforderung führt. Lassen Sie sich hierüber und auch über
weitergehende Ansprüche von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl unterrichten.

 
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7. Versicherungen

Wenn Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf der
Haftpflichtversicherer mit der Versicherung Ihres Unfallgegners verbunden
werden, lassen Sie sich von dieser nicht beeinflussen!
Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung z.B. über die Wahl
der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen der Versicherung
oder anderes.
Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blich schnelle
Hilfe. Letztendlich ist sie nur daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich
zu zahlen.


8. “Unfallhelfer”

Lassen Sie sich vor Ort von nichts und von niemanden beeinflussen.
Nehmen Sie keine “kostenlosen” Angebote von unseriösen “Unfallhelfern”
( Abschleppunternehmen, Werkstätten, Mietwagenfirmen ) an, mit denen
die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist.

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