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SachVerständigenBüro SVB Papendick

Kfz - Sachverständiger in Ingolstadt

 

Fragen und Antworten rund um den Unfall

(Auszüge aus einem Info des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK-)

  1. Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen ? Anwort
     
  2. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf ? Antwort
     
  3. Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht ? Antwort
     
  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen
    eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt ?
        Antwort
     
  5. Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadens-
    fällen ?
    Antwort
     
  6. Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen
    Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen ?
    Antwort
     
  7. Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten ? Anwort
     
  8. Der Berufsstand der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen ist in den
    letzten Monaten durch Presse und Fernsehveröffentlichung sehr
    angegriffen worden. Wie verteidigen sich die seriösen
    Sachverständigen? 
    Antwort
     
  9. Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun
    hat?
    Antwort
     
  10. Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten ? Anwort
     
  1. Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen ?

    Antwort:

    Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
    Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
    Technische Beweissicherungsgutachten
    Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
    Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
    Odltimergutachten
    Unfall-Rekonstruktion
    Spurensicherungs-Gutachten

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  2. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf ?

    Antwort:

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw.
     die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des
    Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die
    Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten
    zu ersetzen ist.

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  3. Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht ?

    Antwort:

    Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter 500 Euro, kann die
    Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen
    zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.

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  4. Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen
    eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt ?


    Antwort:


    Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines
    unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der
    Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die
    den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher
    einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt,
    daß auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen
    Blechschaden richtig ermittelt werden.

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  5. Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadens-
    fällen ?

    Antwort:

    Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen
    Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht
    einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten
    Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der
    Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide
    Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige
    Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die
    im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.

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  6. Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen
    Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen ?


    Antwort:

    Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner
    Werkstatt verläßt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der
    Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist
    fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige
    kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen
    Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeindlich leichten
    Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten
    Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal
    sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines
    qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.

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  7. Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten ?

    Antwort:

    Die BVSK-Kfz-Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grundlage der
    ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, daß auch bei
    kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für
    ein Schadensgutachten bei einer Schadenshöhe von 2.750 Euro je nach
    Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen 200 Euro und
    350Euro. Hier sind allerdings sämtliche Nebenkosten (EDV-Kosten,
    Fahrtkosten, Porto/Telefon ...) enthalten. Der Preis für eine
    Gebrauchtwagenschätzung liegt zwischen 50 Euro und 100 Euro. Wenig
    Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses
    Gutachten erhält.

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  8. Der Berufsstand der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen ist in den
    letzten Monaten durch Presse und Fernsehveröffentlichung sehr  an-
    gegriffen worden. Wie verteidigen sich die seriösen  Sachverständigen ?


    Antwort:

    In sehr pauschaler Weise sind alle Kfz-Sachverständigen angegriffen
    worden. Sicher ist unbestreitbar, daß es auch bei den
    Kfz-Sachverständigen wie in jedem anderen Beruf schwarze Schafe gibt.
    Diese Tatsache wird bei den Sachverständigen dadurch begünstigt, daß
    es kein gesetzliches Berufsbild gibt. Ohne Sachverständige allerdings
    würde eine korrekte Schadensregulierung kaum möglich sein.
    Geschädigte, Werkstätten aber auch die Versicherungen wären einer
    erheblichen Betrugsgefahr ausgesetzt. Unser Berufsverband geht mit
    erheblichem Aufwand gegen unqualifizierte Sachverständige und
    Sachverständigenorganisationen vor. Jeder Geschädigte hat die
    Möglichkeit, durch Auswahl eines seriösen Sachverständigen dem
    unseriösen sogenannten Sachverständigen keine Chance zu lassen.


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  9. Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun
    hat ? Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten ?


    Antwort:

    Das wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie
    einen handlichen Unfallpaß im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle
    Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch
    den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern.
    Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf
    Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen

            
    (  lesen Sie auch “
    10 Punkte nach einem Verkehrsunfall “ )

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