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- Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen ? Anwort
- Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf ? Antwort
- Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht ? Antwort
- Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen
eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt ? Antwort
- Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadens-
fällen ? Antwort
- Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen
Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen ? Antwort
- Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten ? Anwort
- Der Berufsstand der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen ist in den
letzten Monaten durch Presse und Fernsehveröffentlichung sehr angegriffen worden. Wie verteidigen sich die seriösen Sachverständigen? Antwort
- Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun
hat? Antwort
- Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten ? Anwort
- Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen ?
Antwort: Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang Technische Beweissicherungsgutachten Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf) Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten) Odltimergutachten Unfall-Rekonstruktion Spurensicherungs-Gutachten
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- Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf ?
Antwort:
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
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- Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht ?
Antwort:
Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter 500 Euro, kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
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- Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen
eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt ?
Antwort:
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
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- Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadens-
fällen ?
Antwort:
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
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- Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen
Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen ?
Antwort:
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verläßt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
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- Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten ?
Antwort:
Die BVSK-Kfz-Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, daß auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein Schadensgutachten bei einer Schadenshöhe von 2.750 Euro je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen 200 Euro und 350Euro. Hier sind allerdings sämtliche Nebenkosten (EDV-Kosten, Fahrtkosten, Porto/Telefon ...) enthalten. Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt zwischen 50 Euro und 100 Euro. Wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses Gutachten erhält.
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- Der Berufsstand der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen ist in den
letzten Monaten durch Presse und Fernsehveröffentlichung sehr an- gegriffen worden. Wie verteidigen sich die seriösen Sachverständigen ?
Antwort:
In sehr pauschaler Weise sind alle Kfz-Sachverständigen angegriffen worden. Sicher ist unbestreitbar, daß es auch bei den Kfz-Sachverständigen wie in jedem anderen Beruf schwarze Schafe gibt. Diese Tatsache wird bei den Sachverständigen dadurch begünstigt, daß es kein gesetzliches Berufsbild gibt. Ohne Sachverständige allerdings würde eine korrekte Schadensregulierung kaum möglich sein. Geschädigte, Werkstätten aber auch die Versicherungen wären einer erheblichen Betrugsgefahr ausgesetzt. Unser Berufsverband geht mit erheblichem Aufwand gegen unqualifizierte Sachverständige und Sachverständigenorganisationen vor. Jeder Geschädigte hat die Möglichkeit, durch Auswahl eines seriösen Sachverständigen dem unseriösen sogenannten Sachverständigen keine Chance zu lassen.
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- Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun
hat ? Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten ?
Antwort:
Das wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie einen handlichen Unfallpaß im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen
( lesen Sie auch “ 10 Punkte nach einem Verkehrsunfall “ )
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